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Förderprogramme

Betreuung der KfW- und BEG-Förderprogramme für Ihr Bauvorhaben

Paar vor einem energieeffizienten Wohnhaus mit Solaranlage – Überblick der Förderprogramme BEG, KfW und BAFA

Fördermittel optimal nutzen

Die Bundesregierung unterstützt energieeffizientes Bauen und Sanieren mit umfangreichen Förderprogrammen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die KfW-Programme bieten attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Ich begleite Sie durch den gesamten Förderprozess.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG bündelt die Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich in mehreren Teilprogrammen:

BEG Wohngebäude (WG)

Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus über die KfW (Kredit 261): bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit 5–15 % Tilgungszuschuss. Seit 21.07.2026 wird nur noch die Effizienzhaus-EE-Klasse gefördert – also mit mindestens 65 % erneuerbarer Wärme.

BEG Einzelmaßnahmen (EM)

Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden – je nach Maßnahme über das BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) oder die KfW (Heizungstausch).

BEG Einzelmaßnahmen – Zuschüsse für Ihre Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bezuschusst einzelne Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Wichtig zu wissen: Je nach Maßnahme sind zwei verschiedene Stellen zuständig.

Über das BAFA (Antrag vor Auftragsvergabe):

  • Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Türen – 15 % Zuschuss
  • Anlagentechnik (außer Heizung): z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung – 15 %
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch – 15 % (Anlage mind. 2 Jahre alt)
  • Förderfähige Kosten je Kalenderjahr: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
  • Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten (z. B. 60.000 € für die erste Wohneinheit). Dazu kommt der iSFP-Bonus: Die ersten 30.000 € werden mit 15 % gefördert, der Teil zwischen 30.000 € und 60.000 € mit 20 %.

Über die KfW – Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458):

Der Austausch der Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz) wird seit 2024 über die KfW gefördert:

  • 30 % Grundförderung für alle Antragsberechtigten
  • +16 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch funktionstüchtiger fossiler Altanlagen – bei Antrag bis 31.01.2027. Danach sinkt er schrittweise (12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028) und entfällt ab 01.08.2028.
  • Einkommensbonus nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € +40 %, bis 40.000 € +30 %, bis 50.000 € +10 %. Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, werden pauschal 10.000 € vom Einkommen abgezogen.
  • Insgesamt bis zu 70 % Zuschuss, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bis zu 80 %
  • Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € sinkend), je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit

Ausblick 2027

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %; hinzu kommt ein Bonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Herstellung. Neu ist außerdem ein Bonus von 5 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle energetisch besonders schlechter Gebäude („Worst Performing Building“) – Voraussetzung ist ein geförderter Sanierungsfahrplan (iSFP).

Ich sage Ihnen, welche Kombination für Ihr Vorhaben das Maximum herausholt, erstelle die technischen Nachweise und begleite die Antragstellung.

Viele Programme lassen sich kombinieren – etwa BAFA-Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle mit der KfW-Heizungsförderung. Ergänzend stehen zinsgünstige KfW-Kredite zur Verfügung, z. B. der Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen.

Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG

Statt eines Zuschusses können selbstnutzende Eigentümer energetische Maßnahmen an Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind, steuerlich geltend machen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, maximal 40.000 € je Objekt. Eine Kombination mit der BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich – welcher Weg sich für Sie mehr lohnt, rechne ich gerne mit Ihnen durch.

Stand: Oktober 2026. Es gelten die BEG-Richtlinien vom 21.07.2026 sowie das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehem. GEG). Förderkonditionen können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien von KfW und BAFA. Den aktuellen Stand prüfe ich für Sie im Rahmen der Beratung.

Förderfähige Maßnahmen

  • Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke, Fenstertausch
  • Anlagentechnik: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelungstechnik
  • Komplettsanierung: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus mit höheren Fördersätzen
  • Fachplanung & Baubegleitung: Energetische Baubegleitung wird zusätzlich gefördert

Fachplanung und Baubegleitung

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird im Rahmen der BEG mit 50 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Förderfähig sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern Ausgaben bis 5.000 € (= bis zu 2.500 € Zuschuss), bei Mehrfamilienhäusern bis 2.000 € je Wohneinheit, maximal 20.000 € (= bis zu 10.000 € Zuschuss). Bei Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss) gelten eigene, höhere Grenzen.

Wohngebäude, Mischnutzung und Baudenkmale

Mein Schwerpunkt und meine Listung als Energieeffizienz-Experte liegen im Bereich Wohngebäude – vom Einfamilien- bis zum Mehrfamilienhaus, auch bei überwiegender Wohnnutzung mit kleinem Gewerbeanteil. Für reine Nichtwohngebäude und Baudenkmale gelten eigene Verfahren und Fördersätze. Sprechen Sie mich an: Ich prüfe Ihre Situation im Einzelfall, sage Ihnen ehrlich, was möglich ist, und sorge dafür, dass Ihr Anliegen in die richtigen Hände kommt.

Mein Service

1

Fördermittelcheck

Ermittlung aller infrage kommenden Förderprogramme für Ihr Vorhaben.

2

Antragstellung

Erstellung der technischen Nachweise (TPB/BzA) und Unterstützung bzw. Begleitung bei der Antragstellung. Den Förderantrag bei KfW bzw. BAFA stellen Sie als Eigentümer selbst – ich bereite alle notwendigen Unterlagen vor und begleite Sie Schritt für Schritt.

3

Umsetzungsbegleitung

Begleitung der Maßnahmen und Sicherstellung der Förderbedingungen.

4

Verwendungsnachweis

Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) zur Auszahlung der Fördermittel.

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