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Heizlastberechnung

Normgerechte Auslegung Ihres Heizsystems nach DIN EN 12831-1

Haus-Querschnitt mit Heizsystem, Fußbodenheizung und Grundrissen – Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1

Was ist eine Heizlastberechnung?

Die Heizlastberechnung ermittelt die Wärmeleistung, die ein Gebäude bei ungünstigsten Bedingungen – der sogenannten Norm-Außentemperatur am Standort – benötigt, um die gewünschten Innenraumtemperaturen zu halten. Sie ist die fachliche Grundlage für die richtige Dimensionierung Ihrer Heizungsanlage, für Heizkörperauslegung und für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.

Berechnet wird raumweise nach DIN EN 12831-1:2017-09 in Verbindung mit dem nationalen Ergänzungsdokument DIN/TS 12831-1:2020-04. Die frühere DIN EN 12831:2003 ist überholt und sollte für neue Auslegungen nicht mehr verwendet werden.

Warum ist die richtige Dimensionierung so wichtig?

  • Überdimensionierung vermeiden: Zu große Heizungen takten häufig, arbeiten ineffizient und verursachen unnötig hohe Investitions- und Betriebskosten
  • Unterdimensionierung ausschließen: Zu klein dimensionierte Anlagen erreichen die gewünschte Temperatur nicht und führen zu Komfortverlust
  • Wärmepumpen-Effizienz: Gerade Wärmepumpen arbeiten nur im exakt passenden Leistungsbereich wirtschaftlich – zu groß dimensioniert leidet die Jahresarbeitszahl
  • Hydraulischer Abgleich: Die raumweise Heizlast ist Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B
  • Fördermittel: Für viele BEG-Förderungen ist die Heizlastberechnung nachweispflichtig

Wann wird eine Heizlastberechnung benötigt?

Wärmepumpen-Förderung (BEG EM – Antragstellung über die KfW, Programm 458)

Für die Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist eine raumweise Heizlastberechnung sowie ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B verpflichtend. Ohne diese Nachweise gibt es keinen Zuschuss.

Heizungstausch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehem. GEG) ist die 65-%-Regel für neue Heizungen seit dem 29.07.2026 abgeschafft. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen jedoch ab 2029 schrittweise steigende Anteile an Biobrennstoffen oder Wasserstoff nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 und ab 2045 vollständig klimaneutral. Wärmepumpen erfüllen diese Anforderungen automatisch. Vermieter tragen bei neuen Öl- und Gasheizungen ab 2028 zudem die Hälfte der CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte. Was das konkret für Ihr Gebäude bedeutet, kläre ich mit Ihnen in der Beratung. Eine korrekte Heizlastberechnung ist dabei die Grundlage, um das passende System – Wärmepumpe, Hybrid- oder Biomasseheizung – wirtschaftlich auszulegen.

Heizungsprüfung & hydraulischer Abgleich (Gebäude ab 6 Wohneinheiten)

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten sind Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Heizungen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis September 2027 geprüft sein. Die raumweise Heizlastberechnung liefert die Grundlage für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.

Neubau

Im Neubau ist die Heizlastberechnung Standardbestandteil der Fachplanung und wird für die Dimensionierung von Wärmeerzeuger, Flächenheizungen und Heizkörpern benötigt.

Energetische Sanierung

Nach einer Sanierung ändert sich die Heizlast in der Regel deutlich. Ohne neue Berechnung droht die bestehende Anlage überdimensioniert zu laufen – die erreichten Einsparungen gehen teilweise wieder verloren.

Ablauf der Berechnung

1

Gebäudeaufnahme

Erfassung aller relevanten Bauteile: Wände, Fenster, Türen, Dach, Bodenplatte, inklusive U-Werten und Abmessungen.

2

Norm-Außentemperatur

Ermittlung der standortbezogenen Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1 für Ihren Ort.

3

Raumweise Berechnung

Für jeden Raum werden Transmissions- und Lüftungswärmeverluste sowie ggf. Aufheizleistung ermittelt.

4

Gesamtheizlast

Summierung zur Gebäude-Gesamtheizlast als Grundlage für die Wärmeerzeuger-Auslegung.

5

Dokumentation & Übergabe

Prüffähiger Nachweis für Fördermittelgeber, Handwerker und Planer inkl. Datenübergabe für den hydraulischen Abgleich.

Was liefere ich Ihnen?

  • Vollständige Berechnung nach DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1
  • Raumweise Heizlast als Grundlage für Heizkörper- bzw. Flächenheizungs-Auslegung
  • Gesamtheizlast als Basis für die Wärmeerzeuger-Dimensionierung
  • Eingangsdaten für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B
  • Prüffähiges Protokoll für BAFA / KfW / Ihren Fachbetrieb

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Normgerechte Heizlastberechnung als Basis für eine effiziente Heizung.

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