Normgerechte Auslegung Ihres Heizsystems nach DIN EN 12831-1
Die Heizlastberechnung ermittelt die Wärmeleistung, die ein Gebäude bei ungünstigsten Bedingungen – der sogenannten Norm-Außentemperatur am Standort – benötigt, um die gewünschten Innenraumtemperaturen zu halten. Sie ist die fachliche Grundlage für die richtige Dimensionierung Ihrer Heizungsanlage, für Heizkörperauslegung und für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.
Berechnet wird raumweise nach DIN EN 12831-1:2017-09 in Verbindung mit dem nationalen Ergänzungsdokument DIN/TS 12831-1:2020-04. Die frühere DIN EN 12831:2003 ist überholt und sollte für neue Auslegungen nicht mehr verwendet werden.
Für die Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist eine raumweise Heizlastberechnung sowie ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B verpflichtend. Ohne diese Nachweise gibt es keinen Zuschuss.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehem. GEG) ist die 65-%-Regel für neue Heizungen seit dem 29.07.2026 abgeschafft. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen jedoch ab 2029 schrittweise steigende Anteile an Biobrennstoffen oder Wasserstoff nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 und ab 2045 vollständig klimaneutral. Wärmepumpen erfüllen diese Anforderungen automatisch. Vermieter tragen bei neuen Öl- und Gasheizungen ab 2028 zudem die Hälfte der CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte. Was das konkret für Ihr Gebäude bedeutet, kläre ich mit Ihnen in der Beratung. Eine korrekte Heizlastberechnung ist dabei die Grundlage, um das passende System – Wärmepumpe, Hybrid- oder Biomasseheizung – wirtschaftlich auszulegen.
In Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten sind Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Heizungen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis September 2027 geprüft sein. Die raumweise Heizlastberechnung liefert die Grundlage für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.
Im Neubau ist die Heizlastberechnung Standardbestandteil der Fachplanung und wird für die Dimensionierung von Wärmeerzeuger, Flächenheizungen und Heizkörpern benötigt.
Nach einer Sanierung ändert sich die Heizlast in der Regel deutlich. Ohne neue Berechnung droht die bestehende Anlage überdimensioniert zu laufen – die erreichten Einsparungen gehen teilweise wieder verloren.
Erfassung aller relevanten Bauteile: Wände, Fenster, Türen, Dach, Bodenplatte, inklusive U-Werten und Abmessungen.
Ermittlung der standortbezogenen Norm-Außentemperatur nach DIN/TS 12831-1 für Ihren Ort.
Für jeden Raum werden Transmissions- und Lüftungswärmeverluste sowie ggf. Aufheizleistung ermittelt.
Summierung zur Gebäude-Gesamtheizlast als Grundlage für die Wärmeerzeuger-Auslegung.
Prüffähiger Nachweis für Fördermittelgeber, Handwerker und Planer inkl. Datenübergabe für den hydraulischen Abgleich.